Haushaltsauflösungen
Der Auftraggeber einer Haushaltsauflösung erklärt sich mit folgender Vereinbarung einverstanden:
- Die Das Dies Service GmbH, nachfolgend DD genannt führ Haushaltsauflösungen nach Auftrag durch.
- Vor dem Termin der Haushaltsauflösung findet eine Ortsbesichtigung des aufzulösenden Haushaltes statt.
- Der Auftraggeber bestellt bei Bedarf Container. Die Kosten für die Container hat der Auftraggeber der Haushaltsauflösung zu tragen. Bei Mehrbedarf kann DD Container nachbestellen.
- Die Rechnungsstellung für die Container erfolgt direkt an den Auftraggeber der Haushaltsauflösung.
- Wird ein Termin für die Haushaltsauflösung vereinbart, so ist dieser verbindlich für den Auftraggeber, sowie für DD.
- Da der DD durch die Reservierung des LKWs Kosten entstehen, ist eine kurzfristige Rücknahme des Auftrags nicht möglich.
- Die Kosten für eine Haushaltsauflösung gelten pro Tag und LKW. Der LKW ist mit drei Mitarbeitern besetzt. Ein Arbeitstag ist mit acht Stunden angesetzt. Anfänglich wird mit zwei Arbeitstagen kalkuliert. Wird mehr oder weniger Zeit benötigt, passen sich die Kosten dementsprechend an.
- Alle Gegenstände, die von den Mitarbeitern der DD mitgenommen werden, gehen in das Eigentum der DD über.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass am Tag der Wohnungsauflösung alle notwendigen Schlüssel zur Verfügung stehen, der elektrische Strom komplett abgeschaltet ist und dass die Toiletten benutzbar sind.
Haftungsinformationen der
Das Dies Service GmbH für Umzüge gemäß § 451g HGB
Anwendungsbereich: Der Frachtführer (im folgenden Das Dies Service GmbH genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen des Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
Haftungsgrundsätze: Die Das Dies Service GmbH haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
Haftungshöchstbetrag: Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von EUR 620,- je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird, beschränkt.
Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Haftet die Das Dies Service GmbH wegen Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Wertersatz: Hat die Das Dies Service GmbH Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zur ersetzen.
Haftungsausschluss: Die Das Dies Service GmbH ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Das Dies Service GmbH auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
Besondere Haftungsausschlussgründe: Die Das Dies Service GmbH ist von ihrer Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
- Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
- Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen;
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörung, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.
Ist ein Schaden aufgetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
Die Das Dies Service GmbH kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn sie alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Außervertragliche Ansprüche: Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiung und -begrenzungen: Die Haftungsbefreiung und Haftungsbegrenzung gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die die Das Dies Service GmbH vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.
Haftung der Leute: Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute der Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiung und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur: Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführende Das Dies Service GmbH), so haftet diese für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie die Das Dies Service GmbH. Die ausführende Das dies Service GmbH kann alle Einwendungen geltend machen, die der Das Dies Service GmbH aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute der Das Dies Service GmbH in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.
Haftungsvereinbarung: Die Das Dies Service GmbH weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.
Transportversicherung: Die Das Dies Service GmbH weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.
Schadensanzeige: um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigung oder Verlust zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll – spezifiziert – festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.
Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.
Ansprüche wegen Überschreiten der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.
Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muß sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.
Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.
Gefährliches Umzugsgut: Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.)
Nachprüfung durch den Absender: Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Trinkgelder: Trinkgelder sind mit der Rechnung der Das Dies Service GmbH nicht verrechenbar.
Der Leistungsempfäger ist damit einverstanden, dass seine Daten innerhalb der AWO, sowie an dessen Tochterunternehmen und Kooperationspartner weitergegeben werden dürfen.
Gebrauchtwarenannahme
- Die Das Dies Service GmbH, nachfolgend DD genannt, nimmt gebrauchte Waren aller Art entgeltlos entgegen.
- Die DD behält sich vor, die Annahme angebotener Waren aller Art, ohne Angabe von Gründen, zu verweigern.
- Nach Annahme einer Ware geht diese unwiderruflich in den Besitz der DD über.
Gebrauchtwarenverkauf
- Die Das Dies Service GmbH, nachfolgend DD genannt, verkauft gebrauchte Waren aller Art gegen ein durch die DD festgesetztes Entgelt.
- Die DD gewährt auf die verkauften Waren, da es sich um Gebrauchtwaren handelt, keinerlei Garantie auf Funktionstüchtig- und Vollständigkeit.
- Das anfallende Entgelt ist vom Kunden bei Übergabe der Ware in bar und sofort zu entrichten.
- Die DD liefert Waren auf Wunsch des Kunden auch aus. Die Auslieferung kann jedoch auch, ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Für die Auslieferung durch die Mitarbeiter der DD entstehen dem Auftraggeber zusätzliche Kosten zu erfragen über unsere Kontakttelefonnummer.