- Jedem Pflegebedürftigen mit einer
  Pflegestufe steht ein monatlicher
  Betrag für zusätzliche Betreuungs-
  leistungen zur Verfügung.

- Der Leistungsanbieter rechnet direkt
  mit Ihrer zuständigen Pflegekasse ab.

- Der Betrag wird nicht vom Pflegegeld
  abgezogen. Bei Nicht-Inanspruch-
  nahme verfällt der Betrag.

- Sie können circa bis zu 4 Stunden pro
  Monat kostenlos erhalten und die
  Pflegeperson dadurch entlasten.

 Wir sind nach § 45 B SGB XI zugelassener Leistungsanbieter. Lassen Sie Ihr Recht auf Leistung nicht verfallen, sondern sprechen Sie uns an.

 

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