- Jedem Pflegebedürftigen mit einer
Pflegestufe steht ein monatlicher
Betrag für zusätzliche Betreuungs-
leistungen zur Verfügung.
- Der Leistungsanbieter rechnet direkt
mit Ihrer zuständigen Pflegekasse ab.
- Der Betrag wird nicht vom Pflegegeld
abgezogen. Bei Nicht-Inanspruch-
nahme verfällt der Betrag.
- Sie können circa bis zu 4 Stunden pro
Monat kostenlos erhalten und die
Pflegeperson dadurch entlasten.
Wir sind nach § 45 B SGB XI zugelassener Leistungsanbieter. Lassen Sie Ihr Recht auf Leistung nicht verfallen, sondern sprechen Sie uns an.