Wer kann den Behindertenfahrdienst zu günstigen Konditionen nutzen?
- Rollstuhlfahrer/-innen
- Personen im Besitz des Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)
- Personen im Besitz des Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk "H" (hilflos)
- mit Wohnsitz im Kreis Unna
Tarife
Entgelt pro angefangenem Beförderungskilometer für jeden Fahrgast: 2,00 Euro.
Pro Fahrt wird zusätzlich eine Anfahrpauschale von 3,50 Euro bzw. für ein behindertengerecht umgebautes Großraumfahrzeug 11,00 Euro erhoben.